Elektroauto Steuervorteile

Aufgrund des im Vergleich zu Verbrennungsmotoren sehr hohen Wirkungsgrads, dem geringen Wartungsaufwand sowie dem "fehlenden" Schadstoffausstoß kommen auch Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb immer häufiger zum Einsatz.

Diese Fahrzeuge gibt es entweder vollständig elektrisch betrieben oder als Hybriden, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen. Des Weiteren zeichnen sich diese Elektrofahrzeuge gegenüber konventionellen Motoren im Unterhalt als wesentlich preisgünstiger aus. Sie weisen im Verhältnis zu allen anderen Motoren den günstigsten Kfz-Steuersatz überhaupt auf. Ausschlaggebend für die Berechnung der Kfz-Steuer ist ebenso wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren das zulässige Gesamtgewicht, wobei für Elektromotoren nur die Hälfte des "normalen" Steuersatzes angesetzt wird. Außerdem spielt das Jahr der Erstzulassung eine Rolle, denn in den ersten fünf Jahren nach der Erstzulassung fallen für ein elektrisch betriebenes Fahrzeuge gar keine Kfz-Steuern an.

Ein Elektroauto verbraucht für 100 Kilometer zwischen 4 kWh und 25 kWh, wobei zur Aufladung eine Steckdose genügt. Hierfür fällt keine Mineralölsteuer an, lediglich der günstigere Stromsteuersatz kommt zum Tragen.

Unter bestimmten Umständen kann der zum Antrieb eines Fahrzeugs genutzte Strom sogar von dieser Steuer befreit oder zu einem ermäßigten Steuersatz abgegeben werden. Zwar ist das Auftanken einfach zu bewerkstelligen, doch ein flächendeckendes öffentlich zugängliches Netz gibt es bisher nicht.

Doch beim Nutzen von Elektroautos sollte man auch auf die umweltfreundliche Herstellung des Stroms achten, denn auch Elektroautos können Klimaschweine sein.